Forderungsinkasso und gerichtliche Vertretung
Die Durchsetzung von Forderungen (und natürlich auch deren Abwehr) entspricht im Wesentlichen dem, was man gemeinhin von einem Rechtsanwalt erwartet. Hierfür bedarf es in den meisten Fällen keiner Spezialisierung. Auf diesem Rechtsgebiet bemüht sich jeder Anwalt, für seine Mandanten ein optimales Gleichgewicht aus Kooperation und Konfrontation mit dem Verfahrensgegner zu finden.
Aufgrund meiner Schwerpunkte in der außergerichtlichen Beratung gehe ich davon aus, dass ich dem Gedanken der Kooperation generell ein höheres Gewicht beimesse, als dies in unserer Branche üblich ist. Die Einschaltung der Gerichte verstehe ich deshalb auch beim Forderungsinkasso als „ultima ratio“, d.h. als letzten Weg, zu dem ich Ihnen erst dann rate, wenn alle anderen Möglichkeiten keinen Erfolg mehr versprechen.
Wenn Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung setzen und wir uns gemeinsam die Zeit nehmen, alle Hintergründe Ihres Rechtsstreits zu verstehen, zeigen sich häufig verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auch auf dem Verhandlungswege zügig und mit überschaubarem Risiko zu Ihrem Recht kommen können.
Helfen Verhandlungen nicht weiter, werden wir aber selbstverständlich den gesamten Rechtsweg beschreiten und am Ende – notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers – alles durchsetzen, was für Sie durchsetzbar ist.